Benötigst du für deinen Wintergarten einen Bauantrag?

Bei Wintergärten gibt es Unterschiede bei der Nutzung: Es wird von kalten, mittelwarmen oder warmen Wintergärten gesprochen. Der wesentliche Unterschied ist – wie der Name es verrät – ob der Wintergarten beheizt oder nicht beheizt ist.

Die Vorgaben der einzelnen Bundeländer sind unterschiedlich und erlauben in bestimmten Regionen Wintergärten bis 30 m² ohne Genehmigung zu bauen. Liegst du im Geltungsbereich eines Bebauungsplans kann es sein, dass in diesem die Bebauung nur innerhalb von bestimmten Baugrenzen zulässig ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Wintergarten als zusätzlicher Aufenthaltsraum genutzt werden soll.

 

Aber Achtung: In den geltenden Bebauungsplänen können andere Angaben gemacht werden, die in dem Fall der Landesbauordnung übergeordnet sind. Zudem heißt genehmigungsfrei nicht, dass ohne Vorschriften gebaut werden kann. Es bedeutet lediglich, dass das Bauvorhaben nicht durch eine Bauaufsichtsbehörde im Vorwege geprüft wird. Auch bei genehmigungsfreien Bauvorhaben müssen die bauordnungsrechtlichen Vorhaben, wie die Abstandsflächenregel, die max. zulässige Grenzbebauung etc. eingehalten werden. Du kannst gerne eine Anfrage stellen und wir unterstützen dich bei der Prüfung.

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