Terrassenüberdachungen werden immer beliebter und durch eine Vielzahl von Systemanbietern auch einfacher in der Bestellung und Montage. Aber Vorsicht: Es muss einiges beachtet werden.
Die jeweiligen Landesbauordnungen haben in ihren Paragraphen unterschiedliche Angaben über die maximale Größe, innerhalb derer man ohne Baugenehmigung bauen darf. In der Regel wird das Terrassendach ab einer Größe von mehr als 30m² oder aber ab einer Tiefe von mehr als 3m genehmigungspflichtig.
Aber Achtung: In den geltenden Bebauungsplänen können andere Angaben gemacht werden, die in dem Fall der Landesbauordnung übergeordnet sind. Zudem heißt genehmigungsfrei nicht, dass ohne Vorschriften gebaut werden kann. Es bedeutet lediglich, dass das Bauvorhaben nicht durch eine Bauaufsichtsbehörde im Vorwege geprüft wird. Auch bei genehmigungsfreien Bauvorhaben müssen die bauordnungsrechtlichen Vorhaben, wie die Abstandsflächenregel, die max. zulässige Grenzbebauung etc. eingehalten werden. Du kannst gerne eine Anfrage stellen und wir unterstützen dich bei der Prüfung.
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